Gläubigerbeteiligung bei Bankenrettung doch zulässig!
EuGH: Beteiligung der Gläubiger bei Banken-Rettung zulässig. Anteilseigner und Gläubiger können für eine Bankenrettung herangezogen werden. Der EuGH hat mit diesem Urteil überraschend der EU-Kommission recht gegeben. Es ist einer der seltenen Fälle, in denen der EuGH gegen den Vortrag seines Generalanwalts entschieden hat.
Quelle: deutsche-wirtschafts-nachrichten.de
Hier liebe Leute, lest selbst diese Wirtschaftsnachrichten:
Und genau dieses betrügerische Banken System entmachten wir durch Krypto-Währungen und CapriCoin…
Herzliche Grüsse
Hinterlassen Sie einen Kommentar
Wollen Sie an der Diskussion teilnehmen?Feel free to contribute!